Hinweisgeberschutzgesetz

 

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt?

 

Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei unserer internen Meldestelle zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

 

Ihre Informationen können über unsere Meldestelle übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

 

 

 

Mailadresse: Sicherheit-Pflegeheim@t-online.de

 

 

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz:
HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

EU-Richtlinie dazu EU 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie):
CL2019L1937DE0020010.0001_cp 1..1 (europa.eu)

Bei Unsicherheiten können Sie sich selbstverständlich über jeden Kommunikationsweg an uns wenden.